|
Ab 2009 gilt die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Diese wird dann direkt von den Banken und Sparkassen einbehalten.. Sie beträgt pauschal 25 %Jede/r hat einen Sparer-Pauschalfreibetrag in Höhe von 801 € /Verheiratete 1.602 €Sollte der persönliche Steuersatz niedriger als 25 % sein, kann ein Ausgleich über den jährlichen Steuerjahresausgleich über das zuständige Finanzamt erfolgen.Bei der Erhebung der Abgeltungssteuer werden gegebenenfalls auch Kirchensteuern fällig Die Kreditinstitute werden deshalb im Vorwege eine Erhebung durchführen, wer Kirchenmitglied ist und wer nicht. Sie haben in den Jahren 2009 - 2010 ein Wahlrecht, ob die Kirchensteuer durch das Kreditinstitut oder erst über die Einkommenssteuererklärung erhoben werden soll - Vordrucke dafür halten die Kreditinstitute vor!
Wichtig zur Veranlagung der Kirchensteuer ist zu wissen:
Durch die Abgeltungssteuer brauchen Sie nicht, wie es vielleicht irrtümlich durch die Presse gegangen ist, mehr Kirchensteuern zahlen als vorher. Auch bislang wurden die Kapitaleinkünfte bei der Kirchen- steuererhebung berücksichtigt.
Sie zahlen also keinen Cent mehr Kirchensteuern als in den Vorjahren, nur das Besteuerungsverfahren hat sich geändert!!
Detaillierte Steuerinformationen zu diesem Thema erhalten Sie ins- besondere über das Nordelbische Kirchenamt
- Herrn Soetbeer 0431 – 9797873 bzw. 0800 – 1181204 oder - Herrn Hemmi 040 – 306201041 Informationen und Hilfestellungen zu allgemeinen Fragen in Kirchen-steuerangelegenheiten können Sie auch über das Rentamt Dithmarschen in Meldorf unter 04832 –972-320 erhalten. |
|