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Obiger Satz begegnet einem regelmäßig auf Trauerfeiern, zumindest auf den von mir gehaltenen. Nicht mir direkt gesagt, sondern bei Nachgesprächen erfahre ich indirekt davon. Ich frage dann immer: „Warum kann man das nicht sagen?“ Warum darf man öffentlich nicht darüber reden, was ein jeder sowieso schon weiß. Beispielsweise, dass der Verstorbene getrunken hat und mit sich und seiner Umwelt nicht mehr klar gekommen ist. Natürlich ist Alkoholismus eine Erkrankung, die anders ist als andere, weil sie den Charakter des Erkrankten massiv verändert. Es kommt zu peinlichen Szenen. An die will niemand erinnert werden. Aber es gehört zu diesem Menschen dazu und oft dominieren die Erzählungen über das Trinken des Verstorbenen ein ganzes Trauergespräch. Natürlich gehört nicht alles, was die Hinterbliebenen dem Pastor erzählen in die Ansprache und damit in die Öffentlichkeit, aber wenn man in der Ansprache prinzipiell etwas ausblendet, was wesentlich zum Leben eines Menschen gehört hat, dann verfälschen wir das Bild, das wir von dem Verstorbenen haben. Wem wäre damit geholfen?
Eine Trauerfeier dient doch dazu, das Leben des Verstorbenen noch einmal mit Gottes Augen zu betrachten; das bedeutet wahrhaftig, aber auch barmherzig über den Verstorbenen zu reden, ihn mit seiner ganzen Angst und Pein nun der Gnade und Barmherzigkeit Gottes zu überantworten. Unsere Gebete für den Verstorbenen würden ins Leere laufen, wenn wir die Dinge nicht benennen, wie sie nun einmal sind. Und darum braucht auch niemand Sorge zu haben, dass nach seinem Tod in unguter Form über ihn geredet wird. Gut ist immer das, was befreit! Und befreien tut die Wahrhaftigkeit, eingekleidet in Gottes Barmherzigkeit.
Ich wünsche uns allen, dass wir diese Wahrhaftigkeit und Barmherzigkeit möglichst schon zu unseren Lebzeiten als befreiend erfahren!
Ihr Pastor Arnd Lempelius. |
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